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Plaggen für den Naturschutz

Das Naturschutzzentrum ist Partner des Forschungsprojekts „Entwicklung von Anpassungsstrategien seitens des Naturschutzes zum Erhalt hochgradig durch den Klimawandel gefährdeter Lebensgemeinschaften“. Das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderte Projekt wird unter der Fedeführung der Landschaftsstation im Kreis Höxter e.V. durchgeführt.

Ziel ist es, Managementmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die auch in Zeiten des Klimawandels den Erhalt bedrohter Tagfalterarten und ihrer Lebensgemeinschaften sicherstellen.

Im Märkischen Kreis werden seit 2008 unter anderem Maßnahmen in den Mooren "Auf dem roten Schlote" und dem "Hochsteiner Moor durchgeführt. In vergangenen Zeiten wurden diese Flächen landwirtschaftlich genutzt. Durch die Aufgabe konnten Pflanzen wie Pfeifengras die Überhand gewinnen und so den Lebensraum typischer Moorpflanzen einnehmen.

Um bedrohten Arten, die wiederum Nahrungsgrudlage für seltene Falterarten darstellen, neuen Lebensraum zu geben, wurde in 2 Mooren auf ausgewählten Flächen die dichte Pfeifengrasmatte entfernt. Während diese Arbeit "Auf dem Roten Schlote" mit einem Bagger ausgeführt werden konnte, war im Hochsteiner Moor weitgehend Handarbeit angesagt. Der schwere Zugang zur Fläche und der extrem nasse und kaum tragfähige Moorboden schlossen eine Arbbeit mit schwerem Gerät aus.

Mehr über das Gesamtprojekt finden Sie auf der Projekthomepage unter www.klimawandel-projekte.de

   

Große Weidetiere als Helfer des Naturschutzes

Die Wiesen und Magerrasen östlich von Hemer besitzen landesweite Bedeutung als Lebensräume gefährdeter Pflanzen und Tiere.
Die Nordrhein-Westfalen-Stiftung hat den ehemaligen Standortübungsplatz im Jahr 2007 für Zwecke des Naturschutzes erworben. Das Gebiet wird heute vom Naturschutzzentrum Märkischer Kreis in Zusammenarbeit mit der Stadt Hemer betreut .

Hier erfahren Sie mehr über das Projekt ...

   

Streuobstwiesen erhalten und neu anlegen

In Nordrhein-Westfalen gibt es zur Zeit die Möglichkeit für den einmaligen Schnitt von Obstbäumen Fördergelder zu beantragen. Das gleiche gilt auch für die Neuanlage und Ergänzung von Obstwiesen. Grundvorraussetzung ist allerdings, das die Obstwiese mindestens 1500 m² groß ist und aus mindestens 10 hochstämmige Bäumen besteht. Bei der Frage Wie und Wo die Förderung zu beantragen sind helfen wir Ihnen gerne.

Senden Sie Ihre Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.